Geballte Kritik an Kultusminister Lorz: Fahrlässiger Umgang mit der Corona-Krise und mangelhafte Kommunikation mit den Schulleitungen
Sieben Verbände aus dem Schulbereich – darunter insbesondere Vertretungen der Schulleitungen – haben heute in einer umfangreichen gemeinsamen Erklärung („Frankfurter Erklärung V“) scharfe Kritik am Umgang des Hessischen Kultusministeriums mit der Corona-Pandemie geübt.
Das Kultusministerium, so die Kritik, reagiere lediglich nachträglich auf das Pandemiegeschehen, warte zu lange ab und schiebe klare Entscheidungen auf. Eine effektive Pandemiebekämpfung sei durch das Abwälzen von Verantwortung auf Schulträger, Schulaufsichtsbehörden, Schulen und vor allem auf die Schulleitungen nicht möglich. Die Kommunikation zwischen Kultusministerium und Schulleitungen wird als mangelhaft bewertet.
Die Einschätzung der Landesregierung habe sich als vollkommen falsch herausgestellt, dass nach den Sommerferien ein angepasster Regelbetrieb möglich sein werde – unterstellt wurde, dass das Infektionsgeschehen gering ausfalle und eventuelle Infektionsketten von den Gesundheitsämtern verfolgt werden könnten. Durch diese Fehleinschätzung und das generell schlechte Krisenmanagement von Kultusminister Lorz arbeiteten Lehrkräfte und insbesondere die Schulleitungen jenseits der Belastungsgrenze. Faktisch verletze – so das Urteil der sieben Verbände – das Kultusministerium in der gegenwärtigen Krisenlage damit sehenden Auges seine Sorgfaltspflicht gegenüber den Lehrkräften und den Schulleitungen.
Die sieben Verbände fordern, dass der Gesundheitsschutz an den Schulen vor die pauschal formulierte politische Zielsetzung eines unbedingt durchzuhaltenden Präsenzunterrichts gestellt werden müsse. Sie mahnen einen Austausch des Hessischen Kultusministeriums mit den Betroffenen, ihren Gewerkschaften und Verbänden an, um auf dieser Basis tragfähige Konzepte für den Unterricht zu erarbeiten, der die Interessen der Beschäftigen und der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt.
Die fünfte Frankfurter Erklärung wird von den folgenden Verbänden getragen: