Schreiben des Kultusministeriums zum Schulbetrieb nach den Ferien

Jazz-Konzert der 3. und 4. Klassen
20. Dezember 2021
Elternanschreiben mit den aktuellen Corona Regelungen
19. Januar 2022

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
vor dem Weihnachtsfest und dem Jahreswechsel möchte ich allen Schülerinnen,
Schülern und Eltern für das verantwortungsvolle Einhalten der Infektionsschutz- und
Hygienemaßnahmen an unseren Schulen danken. Durch das umsichtige Verhalten der
gesamten Schulgemeinden kann seit Schuljahresbeginn in allen Schulformen und
Jahrgangsstufen landesweit Präsenzunterricht stattfinden. Diese Rückkehr zu mehr
schulischer Normalität ist von zentraler Bedeutung, um den Lernstand der Kinder und
Jugendlichen zu fördern und sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen.
Schulen sind nach wie vor keine Treiber der Pandemie. Mit dem Einhalten der bewährten
Hygienemaßnahmen, Maskentragen, Testungen und Lüften erreichen wir ein hohes Maß
an Sicherheit. Zu einem möglichst sicheren Schulbetrieb tragen auch die sehr hohe
Impfbereitschaft der hessischen Lehrkräfte von rund 95 Prozent und die Impfangebote
für Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler bei.
Die aktuell für den Schulbetrieb geltenden Maßnahmen wollen und müssen wir nach dem
derzeitigen Stand der Planungen auch nach den Weihnachtsferien fortsetzen. Bitte
richten Sie sich darauf ein, dass wir nach den Weihnachtsferien voraussichtlich mit
denselben Regelungen in den Schulalltag starten werden, wie Sie sie aktuell vor den
Weihnachtsferien bereits kennengelernt und eingeübt haben. Das bedeutet für den
Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Montag, den 10. Januar 2022, nach aktuellem
Planungsstand:


Es wird grundsätzlich eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch
am Sitzplatz bis auf Weiteres bestehen bleiben.
Schülerinnen und Schüler, die weder geimpft noch genesen sind, müssen für
die Teilnahme am Präsenzunterricht dreimal pro Woche einen negativen
Testnachweis erbringen, wobei die Testung am Beginn jedes Schultags nicht
länger als 48 Stunden zurückliegen darf (Ausnahme: 14 Tage tägliche Testpflicht
bei einem positiv bestätigten PCR-Test in der Klasse/Lerngruppe).
Auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler erhalten
mindestens einmal pro Woche ein Testangebot in der Schule.
In unveränderter Weise werden auch nach den Weihnachtsferien die Gesundheitsämter
unabhängig von den in diesem Schreiben dargelegten landesweiten Regelungen je nach
Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort regionale oder schulbezogene Maßnahmen
in Abstimmung mit den Schulträgern und den Staatlichen Schulämtern anordnen können.
Aktuell ist eine weitere Auflage des Testheftes in Vorbereitung, die Schülerinnen und
Schüler im neuen Jahr erhalten können.


Während der Corona-Pandemie ist noch einmal besonders deutlich geworden, wie
wichtig regelmäßige und leicht zugängliche Informationen sind. Über unser neues
Newsletter-Angebot „Schule aktuell für Eltern“ werden Sie einfach und übersichtlich
über aktuelle Ereignisse und längerfristige bildungspolitische Projekte informiert. Bitte
melden Sie sich bei Interesse gern auf der Internetseite des Kultusministeriums unter
https://kultusministerium.hessen.de/newsletter an.
Ihnen und Ihren Familien wünsche ich ein gesegnetes Weihnachtsfest, eine erholsame
Zeit und ein gesundes neues Jahr.


Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. R. Alexander Lorz