Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
seit dem 17. März 2020 bieten die Schulen in Hessen für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 eine sogenannte Notbetreuung an.
Einen Anspruch auf die Notbetreuung von Montag bis Freitag haben Schülerinnen und Schüler, bei denen ein Elternteil in sogenannten kritischen Infrastrukturen beschäftigt und dieser am Arbeitsplatz unabkömmlich ist. Dies gilt gleichermaßen für Alleinerziehende.
Ab dem 4. April 2020 bis zum 19. April 2020 steht eine erweiterte Notbetreuung zudem auch samstags und sonntags sowie an den Feiertagen zur Verfügung.
Die erweiterte Notbetreuung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist beschränkt auf die Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste (siehe Antragsformular).
Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
• Alleinerziehend oder
• der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der Corona-Bekämpfungsverordnung tätig und zeitgleich im Einsatz, d. h. die Kinderbetreuung kann innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt werden.
• Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien gem. Antragsformular erfüllen.
Notfallhotline des Schulamts
069/38989-128 von Freitag, 03.04.2020 bis Sonntag, 19.04.2020 täglich von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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