2 Präventionswochen nach den Herbstferien

Elternbrief des Kultusministeriums zum Schulbetrieb nach den Herbstferien
8. Oktober 2021
Elternanschreiben zum Schulbetrieb ab dem 11.11.21
11. November 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,
anbei die Regelungen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien.

Nach den Herbstferien gelten in der Zeit vom 25.10. bis 5.11.2021 wieder zwei Präventionswochen.

  1. Während dieser Zeit gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Unterricht und bei anderen schulischen Veranstaltungen auch am Sitzplatz.
  2. Zudem müssen die Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme am Präsenzunterricht drei- statt zweimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen (i.d.R. Mo., Mi., Fr.). Dieser kann weiterhin kostenfrei in der Schule erbracht werden und wird im sog. Testheft vermerkt. Alternativ kann der Testnachweis auch über eines der Testzentren erfolgen. Anspruch auf einen kostenfreien Test außerhalb der Schule haben bis zum 31. Dezember 2021 Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Weitergehende Informationen finden Sie unter: https://soziales.hessen.de/Corona/Tests-und-Teststellen. Die Testpflicht besteht nicht für bereits vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises.

Nach Abschluss der Präventionszeit ist die Maske nur noch in den Gängen, in den Gebäuden und im Klassenraum bis zur Einnahme des Sitzplatzes zu tragen, sofern sich die pandemische Lage bis dahin nicht grundlegend verschlechtert.